Der Kirchgemeinderat stellt sich vor

Der Kirchgemeinderat spielt in der Schweiz eine zentrale Rolle in der Organisation und Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten auf Gemeindeebene. Die Verfassung der Röm.-Kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft und die Kirchgemeindeordnung der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Münchenstein regeln die Pflichten, Rechte und die Organisation des Kirchgemeinderates. Alle vier Jahre werden die Kirchgemeinderäte für eine Amtszeit derselben Zeitspanne an der Kirchgemeindeversammlung gewählt.

Duales System

Das duale System in der kirchlichen Organisation bezieht sich auf die Zusammenarbeit und das Zusammenspiel zwischen dem Kirchgemeinderat und der pastoralen Seite. Dabei haben beide Gremien spezifische Rollen und Zuständigkeiten:

1. Kirchgemeinderat:

– Verantwortlich für die organisatorischen, administrativen und finanziellen Belange der Kirchgemeinde.

– Führt die Aufsicht über die Infrastruktur.

– Fördert und unterstützt das Gemeindeleben und die Seelsorgeangebote.

– Der Rat ist für die Anstellung, Betreuung von kirchlichem Personal verantwortlich. Er ist jedoch „nur“ anstellende Behörde. Die Angestellten sind dem Gemeindeleiter unterstellt.

– Führt die Aufsicht über die Infrastruktur. Somit ist der Rat verantwortlich für den Bau, Unterhalt und die Renovierung aller Gebäude, welche der Kirchgemeinde gehören.

– Der Kirchgemeinderat kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde, einschliesslich der Kommunikation mit den Gemeindemitgliedern und der allgemeinen Öffentlichkeit.

– Er fördert den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchgemeinden und kirchlichen Organisationen.

2. Gemeindeleiter / Pastorale Seite:

– Verantwortlich für die spirituellen und seelsorgerischen Belange der Gemeinde.

– Leitet Gottesdienste, führt seelsorgerische Gespräche und bietet spirituelle Unterstützung an. – Arbeitet eng mit dem Kirchgemeinderat zusammen, um die pastoralen und diakonischen Aufgaben der Gemeinde zu erfüllen.

Zusammenarbeit im Dualen System

Zusammengefasst sorgt der Kirchgemeinderat im dualen System der Kirchgemeinde für eine gut organisierte, transparente und effektive Verwaltung und Leitung der kirchlichen Angelegenheiten, während die pastorale Seite die spirituelle und seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder gewährleisten. Eine klare Abgrenzung und Zuordnung der Aufgabenbereiche helfen, Konflikte zu vermeiden und die Effizienz der Gemeindearbeit zu steigern. Dies benötigt von beiden Seiten einiges an Fingerspitzengefühl, so dass man Grenzen gegenseitig anerkennt und sich nicht ins „Gärtli“ tritt.

Die aktuellen gewählten Mitglieder hier in Münchenstein sind: Michelle Dorn (Pfarreiheim), Václav Fort (Bauverwalter), Jacqueline Rueff (Aktuarin), Beat Siegfried (Präsident) und Angelika Weissen (Finanzen und Personal). Von Amtes wegen nimmt auch unser Pfarrer Benedikt Locher Einsitz, und da er hier in Münchenstein wohnt, auch mit Stimmrecht.

Ich bekleide das Amt als Kirchgemeindepräsident seit einigen Jahren und schätze es sehr, dass wir die Aufgaben und Probleme im Kollektiv bewältigen und uns über gefundene Lösungen gemeinsam freuen können.

Beat Siegfried

Veröffentlicht am 14. Juni 2024 Kategorie(n): Impressionen